Taxi
Preise
Auszug aus der Taxentarifforderung
Das Beförderungsentgelt setzt sich, unbeschadet der Anzahl der zu befördernden Personen und der Fahrzeuggröße, zusammen aus: a) Grundgebühr von 4,00 € b) Entgelt für die Beförderungsstrecke für den 1. km von 3,50 € für den 2. km von 3,50 € ab dem 3. km von 2,20 € c) Entgelt für die Wartezeit pro Stunde von 30,00 € entspricht pro Minute von 0,50 € d) Beförderungsentgelt für Gepäck (ausgenommen Handgepäck bis 25 kg) pro Gepäckstück von 1,00 € Ein Anspruch zur Beförderung von anderem außer Handgepäck besteht nur, soweit die Verlademöglichkeit des Taxis dafür ausreicht. Tritt ein Besteller aus von ihm zu vertretenden Gründen seine Fahrt nicht an, so hat er als Entgelt die Grundbühr von 2,00 € und die Gebühr pro angefangener Anfahrtskilometer von 1,00 € zu zahlen.
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Das Beförderungsentgelt setzt sich, unbeschadet der Anzahl der zu befördernden Personen und der Fahrzeuggröße, zusammen aus: a) Grundgebühr von 4,00 € b) Entgelt für die Beförderungsstrecke für den 1. km von 3,50 € für den 2. km von 3,50 € ab dem 3. km von 2,20 € c) Entgelt für die Wartezeit pro Stunde von 30,00 € enspricht pro Minute von 0,50 € d) Beförderungsentgelt für Gepäck (ausgenommen Handgepäck bis 25 kg) pro Gepäckstück von 1,00 € Ein Anspruch zur Beförderung von anderem außer Handgepäck besteht nur, soweit die Verlademöglichkeit des Taxis dafür ausreicht. Tritt ein Besteller aus von ihm zu vertretenden Gründen seine Fahrt nicht an, so hat er als Entgelt die Grundbühr von 2,00 € und die Gebühr pro angefangener Anfahrtskilometer von 1,00 € zu zahlen.